Satzung der Evangelischen Studentengemeinde Leipzig

Präambel

Die Evangelische Studentengemeinde Leipzig will eine für den christlichen Glauben einladende Gemeinde sein. Sie ist Teil der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und wendet sich an Studierende aller Hochschulen und Fachrichtungen. Das ökumenische Zusammensein mit anderen christlichen Studierendengruppen, insbesondere mit der Katholischen Studentengemeinde (KSG), ist für sie selbstverständlich.

1. Die Vertrauensstudenten (Vs)

Die Vertrauensstudenten prägen das Leben der Gemeinde. Sie sind verantwortlich für das laufende Semester, insbesondere die Gestaltung, Organisation und Durchführung der Gemeindeabende. Sie halten Verbindung zu den Verantwortlichen in der KSG und treffen sich regelmäßig mit ihnen zu einer Arbeitssitzung, dem „Bonzenbier“. Ihre weiteren Aufgaben sind:

  • Gottesdienste,
  • Rüstzeiten,
  • Ökumene,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Hausangelegenheiten,
  • Abendbrot- und Getränkekasse.

Die Gemeindeversammlung wählt acht Vertrauensstudenten. Diese bilden den Vertrauenskreis. Die Amtszeit der Vertrauensstudenten beträgt zwei Semester. Sie beginnt mit einer Einführungs­rüstzeit, dem „Gemeinderatschlag“. Wiederwahl für je ein Semester sowie Abwahl sind nur aus wichtigem Grund möglich. Scheiden Vertrauensstudenten im laufenden Semester aus dem Amt, können Nachfolger für die Zeit bis zum Ende dieses Semesters gewählt werden.

Der Vertrauenskreis regelt seine Treffen, Aufgabenverteilung und Arbeitsweise eigenverantwortlich. Er unterliegt keinen Weisungen des Gemeinderates.

2. Der Studentenpfarrer/Die Studentenpfarrerin

Die Person des Studentenpfarrers oder der Studentenpfarrerin leitet zum geistlichen Leben in der Gemeinde an. Sie ermutigt die Gemeindeglieder zur aktiven Beteiligung. Sie unterstützt den Vertrauenskreis und berät sich mit ihm. Sie führt das Studentenpfarramt und vertritt die Gemeinde nach außen. Insbesondere bietet sie an:

  • Gottesdienste der Gemeinde und Universitätsgottesdienste,
  • seelsorgerliche Gespräche,
  • Taufunterricht,
  • Hilfe und Beratung für ausländische Studierende,
  • Begleitung der Gruppen und Arbeitskreise in der Gemeinde,
  • die Gestaltung eines Gemeindeabends im Semester.

Sie berichtet dem Gemeinderat und der Gemeindeversammlung regelmäßig über ihre Arbeit.

Sie wird von der Gemeindeversammlung aus möglichst drei Kandidaten auf Vorschlag der Landeskirche gewählt. Die Amtszeit beträgt in der Regel sechs Jahre. Bei einer Verlängerung der Amtszeit um bis zu ein Jahr gibt der Gemeinderat, bei einer Verlängerung um mehr als ein Jahr die Gemeindeversammlung gegenüber der Landeskirche ein Votum ab. Ein Votum zur Verlängerung von mehr als drei Jahren bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen in der Gemeindeversammlung. Dabei werden Enthaltungen nicht berücksichtigt.

3. Die Beauftragten der Gemeinde

Die Beauftragten der Gemeinde setzen eigene Akzente im Gemeindeleben. Sie arbeiten jeweils auf einzelnen Gebieten oder vertreten die Gemeinde in Gremien der Landeskirche und anderen Organisationen. Sie berichten dem Gemeinderat und suchen in wichtigen Fragen ihrer Tätigkeit Rücksprache mit ihm. Sie sind an Beschlüsse des Gemeinderates gebunden.

Es gibt einen Beauftragten zu jeder von der Gemeindeversammlung eingerichteten Beauftragung. Zusätzlich unterstützen bis zu vier freie Beauftragte aktiv die Vertrauensstudenten und anderen Gemeinderatsmitglieder. Alle Beauftragten werden von der Gemeindeversammlung gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Semester. Sie beginnt regelmäßig mit dem „Gemeinderatschlag“. Eine Wiederwahl ist möglich. Eine vorzeitige Abwahl ist nur aus wichtigem Grund möglich. Scheiden Beauftragte im laufenden Semester aus dem Amt, können Nachfolger für die Zeit bis zum Ende dieses Semesters gewählt werden.

4. Gruppen und Arbeitskreise

Gruppen und Arbeitskreise gehören zur Gemeinde. Sie bilden sich frei und werden in der Regel von Studierenden oder Absolventen geleitet. Sie können sich jederzeit eigenständig auflösen. Sie halten Verbindung zur Gemeinde, indem sie:

  • bei Neugründung und zur Raumvergabe Absprache mit dem Gemeinderat halten,
  • zu über den Kreis hinausgehenden Belangen die Entscheidung im Gemeinderat suchen,
  • die ganze Gemeinde regelmäßig über ihre Aktivitäten informieren.

Die Gemeindeversammlung kann Arbeitskreise nur aus wichtigem Grund auflösen.

5. Der Gemeinderat (GR)

Der Gemeinderat koordiniert die Gemeindearbeit. Er beschließt zu semesterübergreifenden Angelegenheiten. Er bedenkt, plant und entscheidet zu:

  • Aktivitäten an der Universität und den Hochschulen,
  • Öffentlichkeitsarbeit und missionarischen Impulsen,
  • Ökumene,
  • Projekten der Eine-Welt-Arbeit,
  • Bestätigungen von neuen Arbeitskreisen,
  • Ehemaligenarbeit und Zusammenarbeit mit dem Förderverein Evangelische Studentengemeinde Leipzig e. V.,
  • Ausgaben über 100 Euro,
  • zwei Themen für Gemeindeabende,
  • Personalangelegenheiten.

Dem Gemeinderat gehören mit Stimmrecht an:

  • die Vertrauensstudenten,
  • der Studentenpfarrer oder die Studentenpfarrerin,
  • die Beauftragten der Gemeinde,
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin jedes Arbeitskreises.

Der Gemeinderat wählt sich einen Vorsitz. Er gibt sich eine schriftliche Geschäftsordnung. Wahlen und Abwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen werden geheim durchgeführt, wenn ein Mitglied dies verlangt.

6. Die Gemeindeversammlung (GV)

Die Gemeindeversammlung bringt die ganze Gemeinde zusammen. In ihr wird Grundlegendes diskutiert und entschieden. Sie nimmt die Berichte von Studentenpfarrer oder Studentenpfarrerin und Arbeitskreisen entgegen. Sie kann auch von den Beauftragten der Gemeinde einen Bericht verlangen. Im Einzelnen wird folgendes besprochen und entschieden:

  • Projekte und Verlautbarungen der gesamten Gemeinde,
  • Themen für Gemeindeabende und Rüstzeiten,
  • Einrichtung von Beauftragungen,
  • Wahl der Vertrauensstudenten und der Beauftragten der Gemeinde,
  • Wahl des Studentenpfarrers oder der Studentenpfarrerin,
  • Abwahl von Vertrauensstudenten und Beauftragten der Gemeinde,
  • Auflösung von Arbeitskreisen,
  • Satzung der Gemeinde.

Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderatsvorsitz geleitet, soweit nicht der Gemeinderat etwas anderes beschließt. Sie findet mindestens einmal im Semester statt. Stimmberechtigt sind alle Anwesenden, die sich der Gemeinde zugehörig fühlen. In Zweifelsfällen entscheidet darüber, dass ein Anwesender nicht stimmberechtigt ist, die Versammlungsleitung im Einvernehmen mit dem Studentenpfarrer oder der Studentenpfarrerin. Wahlen und Abwahlen finden stets geheim statt. Abstimmungen werden geheim durchgeführt, wenn ein Mitglied dies verlangt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Dabei werden Enthaltungen nicht berücksichtigt.

7. Schlussbestimmungen

Die Satzung der Evangelischen Studentengemeinde Leipzig tritt mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Juli 2011 in Kraft. Die bisherige Satzung vom 18. Oktober 2001 tritt damit außer Kraft.

Die Amtszeiten der Mitglieder des Gemeinderates, die auf der Gemeindeversammlung vom 27. Januar 2011 gewählt wurden, enden mit Ablauf des Wintersemesters 2011/2012. Die Amtszeiten der übrigen Mitglieder des Gemeinderates enden mit Ablauf des Sommersemesters 2011.

Die Vertrauensstudenten, die weiteren Mitglieder des Gemeinderates, die hauptamtlichen Mitarbeiter, und die Verantwortlichen der Arbeitskreise vertreten die Satzung nach innen und außen.

Leipzig, 7. Juli 2011


Die Gemeindeversammlung der Evangelischen Studenten­gemeinde Leipzig hat auf ihrer Sitzung am 7. Juli 2011 bei 27 anwesenden Stimmberechtigten die vorliegende Satzung mit 25 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

gez. Dania Krauße, Thomas Linke, Frank Martin